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Glossar Zusatzversorgung

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Rechtsaufsicht

Die KVBW Zusatzversorgung unterliegt der Rechtsaufsicht des Innenministeriums Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlagen

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Das Zusatzversorgungsrecht ist Tarifrecht. Rechtsgrundlage ist der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Die tarifvertraglichen Vereinbarungen werden in der Mustersatzung der AKA umgesetzt, die wiederum Grundlage der Satzung der KVBW Zusatzversorgung ist. In dieser sind die Angelegenheiten der Kasse geregelt. Grundlage für die ZVKPlusRente sind außerdem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die tariflichen Vereinbarungen zum Förderweg Entgeltumwandlung sind im Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Eumw/VKA) fixiert.

Die Rechtsgrundlagen sind in der Rubrik „Downloads“ hinterlegt.

Renten ab 63 - Auswirkungen auf die Zusatzversorgung

Siehe hier.

Rentenabschlag

Siehe Abschlag.

Rentenantrag

Rentenauskunft

Grundsätzlich erhalten Versicherte der KVBW Zusatzversorgung mit dem Versorgungskonto einmal jährlich eine Information über den aktuellen Stand ihrer Betriebsrente (ZVKRente und ZVKPlusRente). Bei der ZVKRente wird im Regelfall außerdem angegeben, wie sich die Leistung bis zum Erreichen der abschlagsfreien Regelaltersgrenze weiter entwickeln wird. Individuelle Informationen zur Rentenhöhe z. B. im Falle der Erwerbsminderung bzw. bei einem vorzeitig geplanten Altersrentenbeginn werden auf Anforderung erstellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Servicetelefon nehmen entsprechende Anfragen gern auf, Tel. 0721 5985-636 bzw. 0711 2583-575.

Rentenbeginn

Der Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung besteht bzw. bei Nichtsozialversicherten bestehen würde, wenn diese dort versichert wären.

Rentenbonus bei Erwerbsminderung

Als soziale Komponente wird die Erwerbsminderungsrente bei aktiv Versicherten auf den 60. Geburtstag hochgerechnet, d. h. diese Versicherten werden in etwa so gestellt, als ob sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet hätten (gilt nur für die ZVKRente!).

Rentenferne Versicherte

Eine Startgutschrift für "rentenferne Jahrgänge" erhielten Pflichtversicherte, die am 31. Dezember 2001 und am 1. Januar 2002 pflichtversichert waren, das 55. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hatten - also nach dem 1. Januar 1947 Geborene.

Rentennahe Versicherte

Eine Startgutschrift für "rentennahe Jahrgänge" erhielten Pflichtversicherte, die am 31. Dezember 2001 und am 1. Januar 2002 pflichtversichert waren und am 1. Januar 2002 bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten - also spätestens am 1. Januar 1947 geboren sind. Auch Versicherte, die bereits vor dem 14. November 2001 Altersteilzeit oder einen Vorruhestand vereinbart haben bzw. vor dem 1. Januar 1950 geborene Schwerbehinderte, gehören zum Personenkreis der rentennahen Jahrgänge.

Rentenrechner

Unsere Rentenrechner unterstützen Sie bei der Planung Ihrer persönlichen Altersvorsorge. Mit wenigen Daten können Sie Ihre Betriebsrente aus der ZVKRente hochrechnen bzw. sich ein Angebot zur ZVKPlusRente erstellen.

Rentenzahlung

Die Rentenzahlung erfolgt jeweils zum 1. des Monats im Voraus. Sie wird jedes Jahr zum 01.07. um 1 % erhöht (Dynamisierung). Betriebsrentenzahlungen sind in der Regel kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

Leistungen werden längstens für zwei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung gewährt; frühestens jedoch ab Rentenbeginn.

Riester-Förderung

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Die ZVKPlusRente ist eine attraktive Möglichkeit, direkt bei der KVBW Zusatzversorgung mit eigenen Beiträgen zusätzlich für´s Alter vorzusorgen. Dies wird vom Staat gefördert. Bei der KVBW Zusatzversorgung können zwei Förderwege in Anspruch genommen werden: die Riester-Förderung und die Entgeltumwandlung. Bei der Riester-Förderung werden die Beiträge vom Nettogehalt gezahlt. Für diese Zahlungen gewährt der Staat für den Versicherten selbst eine Grundzulage und für jedes seiner kindergeldberechtigten Kinder jeweils eine Kinderzulage. Der vom Versicherten mindestens zu zahlende Eigenbeitrag für die vollen Zulagen ist mit diesem Berechnungsschema einfach zu ermitteln.

Persönliche Angebote für eine ZVKPlusRente können schriftlich über den Vordruck Anforderung Beispielsberechnung oder telefonisch unter Tel. 0721 5985-799 angefordert werden.

Rundschreiben