
Glossar Zusatzversorgung
Zusatzbeitrag
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Zum schrittweisen Aufbau eines Kapitalstocks im Abrechnungsverband I wurde 2008 ein Zusatzbeitrag eingeführt. Dieser beträgt seit 01.01.2025 0,65 % der zv-pflichtigen Entgelte. Er ist steuer- und sozialabgabenfrei.
ZVKRente
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ZVKRente ist der Produktname für die Pflichtversicherung der KVBW Zusatzversorgung.
zv-pflichtiges Entgelt
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Für die Ermittlung der Versorgungspunkte melden Mitglieder die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte ihrer Beschäftigten an die KVBW Zusatzversorgung. In § 62 der Satzung ist definiert, welche Entgeltbestandteile zusatzversorgungspflichtig sind.


