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Glossar Zusatzversorgung

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Beantragung der ZVKRente/ZVKPlusRente

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Leistungen der KVBW Zusatzversorgung werden auf Antrag gewährt und grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem der Rentenfall in der Deutschen Rentenversicherung eingetreten ist.

Bei der ZVKRente ist es außerdem erforderlich, dass die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt wurde. Im Tarif 2011 und Tarif 2017 der ZVKPlusRente kann die Altersrente unabhängig vom Rentenbeginn in der Deutschen Rentenversicherung bereits ab Vollendung des 62. Lebensjahrs beansprucht werden.

Für die Beantragung stehen folgende Vordrucke zur Verfügung:

Den Anträgen sind außerdem Anlagen beizufügen, diese sind im Rentenantrag als letzter Punkt aufgeführt.

Beiträge

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Im kapitalgedeckten Abrechnungsverband II sowie in der ZVKPlusRente erfolgt die Finanzierung über Beiträge.

Beitragsfreie Pflichtversicherung

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Mit der Abmeldung wird die Versicherung in der ZVKRente beitragsfrei weitergeführt. Die bereits erworbene Betriebsrentenanwartschaft sowie die Versicherungsmonate bleiben erhalten.

Eine Fortführung der Versicherung mit eigenen Beiträgen ist nicht möglich.

Bei einer erneuten Anmeldung lebt das Versicherungsverhältnis wieder auf, d. h. die beitragsfreie Versicherung endet und wird als aktive Versicherung weitergeführt. In diesem Fall erhöhen sich die Betriebsrentenanwartschaft und die Versicherungsmonate weiter.

Berechnungswerte

Die Werte für Umlage, Sanierungsgeld, Zusatzbeitrag für den Abrechnungsverband I sowie die Beitragssätze für den Abrechnungsverband II, die Höchstgrenze für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt, die Entgeltgrenze für die zusätzliche Umlage sowie die Berechnungswerte für die ZVKPlusRente sind dieser Übersicht zu entnehmen.

Berufsständisch Versicherte

Berufständisch Versicherte, sind Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (z. B: Ärzte, Architekten). Für diese gelten besondere Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer Rente (siehe Merkblatt).

Betriebsrente / betriebliche Altersversorgung

Die Betriebsrente ist eine vom Arbeitgeber zugesagte Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung, die zusätzlich zu den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung gewährt wird. Sie wird im Regelfall ausschließlich oder überwiegend vom Arbeitgeber finanziert.