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Glossar Zusatzversorgung

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Zusatzbeitrag

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Zum schrittweisen Aufbau eines Kapitalstocks im Abrechnungsverband I wurde 2008 ein Zusatzbeitrag eingeführt. Dieser beträgt seit 01.01.2025 0,65 % der zv-pflichtigen Entgelte. Er ist steuer- und sozialabgabenfrei.

ZVKPlusRente

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Die KVBW Zusatzversorgung bot den Beschäftigten ihrer Mitglieder die Option, ihre Betriebsrentenanwartschaft über eine Freiwillige Versicherung (ZVKPlusRente) aufzustocken. Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen wurde die Freiwillige Versicherung neu ausgerichtet und der Tarif 2017 geschlossen. Es besteht keine Möglichkeit mehr, einen neuen Vertrag in der ZVKPlusRente zu begründen. 
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „ZVKPlusRente".

ZVKRente

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ZVKRente ist der Produktname für die Pflichtversicherung der KVBW Zusatzversorgung.

zv-pflichtiges Entgelt

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Für die Ermittlung der Versorgungspunkte melden Mitglieder die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte ihrer Beschäftigten an die KVBW Zusatzversorgung. In § 62 der Satzung ist definiert, welche Entgeltbestandteile zusatzversorgungspflichtig sind.