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Glossar Zusatzversorgung

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Eheversorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenanrechten zwischen Ehegatten im Falle einer Scheidung. Hierzu werden die in der Ehezeit erworbenen (Renten-)Anrechte festgestellt und zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Über die Höhe entscheidet das Familiengericht.

Elternzeit

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Als Elternzeit wird in Deutschland ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Auf diese Freistellung haben abhängig beschäftigte (d. h. nicht selbständige) Eltern einen Rechtsanspruch. Als soziale Komponente erhalten Versicherte bei der KVBW Zusatzversorgung für jeden Monat der Elternzeit Versorgungspunkte auf der Basis eines Entgelts von 500 € und zwar für jedes Kind für das Anspruch auf Elternzeit besteht. Voraussetzung ist, dass in diesem Zeitraum im gleichen Beschäftigungsverhältnis kein Entgelt bezogen wird.

Entgeltumwandlung

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Die ZVKPlusRente ist eine attraktive Möglichkeit, direkt bei der KVBW Zusatzversorgung mit eigenen Beiträgen zusätzlich für´s Alter vorzusorgen. Dies wird vom Staat gefördert. Bei der KVBW Zusatzversorgung können zwei Förderwege in Anspruch genommen werden: die Riester-Förderung und die Entgeltumwandlung. Bei der Entgeltumwandlung werden die Beiträge direkt vom Bruttogehalt gezahlt, welches sich entsprechend vermindert. In der Folge sind weniger Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Damit fließt brutto der volle Beitrag in die zusätzliche Rente, netto kostet es den Versicherten aber deutlich weniger.

Persönliche Angebote für eine ZVKPlusRente können schriftlich über den Vordruck Anforderung Beispielsberechnung oder telefonisch unter Tel. 0721 5985-799 angefordert werden.

Erwerbsminderung

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In der ZVKRente und der ZVKPlusRente - Tarif 2011 und Tarif 2017 - ist das Risiko der Erwerbsminderung (nicht Berufsunfähigkeit!) mitversichert. Tritt bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenfall der Erwerbsminderung (Teil- oder Vollerwerbsminderung) ein, so besteht auch bei der KVBW Zusatzversorgung ein Anspruch auf eine entsprechende Leistung.