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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2024, Az. 5 C 5.22, zur Kostendämpfungspauschale
Meldung vom
03. Juli 2024
Mit Urteil vom 21. März 2024, Az. 5 C 5.22, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Einzelfall entschieden, dass die Regelung zur beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg (§ 15 Absatz 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg - BVO) unwirksam ist. Der Grund: Es gibt keine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung. Dabei hat das BVerwG die Regelung in Baden-Württemberg nicht allgemein für unwirksam erklärt.
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Umlagesätze für das Haushaltsjahr 2022
Meldung vom
10. Dezember 2021
Mit dieser Meldung informieren wir Sie über die Umlagesätze für das Haushaltsjahr 2022 – Allgemeine und Besondere (Beihilfe-) Umlage.
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Erhöhtes Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
Meldung vom
20. Januar 2021
Gesetzlich versicherte berufstätige Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn zum Beispiel das Kind erkrankt ist oder auch durch die pandemiebedingte Schließung von Kitas und Schulen die Kinder zu Hause betreut werden.
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Vorgriffsweise Änderung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
Meldung vom
06. April 2020
Im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung der Verordnung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung – BVO) werden in einem Rundschreiben des Ministeriums vom 13. November 2019 einzelne Bestimmungen der BVO der aktuellen Rechtsentwicklung angepasst und fortgeschrieben.
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Vorgriffsweise Änderung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
Meldung vom
20. November 2019
Im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung der Verordnung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung – BVO) werden in einem Rundschreiben des Ministeriums vom 13. November 2019 einzelne Bestimmungen der BVO der aktuellen Rechtsentwicklung angepasst und fortgeschrieben.
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Änderungen der Beihilfevorschriften zum 01.04.2004
Meldung vom
10. März 2004
Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2004 vom 17.02.2004 (GBl S.66) zwei wesentliche Änderungen der Beihilfeverordnung beschlossen, vgl. unser Merkblatt für Aktive. Die Mitglieder des KVBW wurden durch Rundschreiben informiert. Die ab 01.04.2004 maßgebende Beihilfeverordnung finden Sie hier .
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