Änderungen der Beihilfevorschriften zum 01.04.2004

Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2004 vom 17.02.2004 (GBl S.66) zwei wesentliche Änderungen der Beihilfeverordnung beschlossen, vgl. unser Merkblatt für Aktive. Die Mitglieder des KVBW wurden durch Rundschreiben informiert. Die ab 01.04.2004 maßgebende Beihilfeverordnung finden Sie hier.

Die Versorgungsempfänger des KVBW werden in den nächsten Tagen gesondert unterrichtet; sie erhalten einen vorbereiteten Erklärungsvordruck.

(Erstellt am 10. März 2004)