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Rechtsgrundlagen Beihilfe (Baden-Württemberg)

Rechtsgrundlagen für die Beihilfegewährung sind die entsprechenden Verweisungen im Beamtenrecht oder arbeitsvertragliche Regelungen zusammen mit der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg.

Für die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung entstandenen Aufwendungen sind grundsätzlich die bisher geltenden Vorschriften anzuwenden.

Zur Durchführung der Beihilfeverordnung wurde vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Verwaltungsvorschrift vom 24.04.2012 (VwVBVO) (869 KB) erlassen.

1. Beihilferechtliche Vorschriften

2. Gebührenrechtliche Vorschriften