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Bearbeitungsstand in der Beihilfe

Aktuell entspricht die Bearbeitungsdauer für die Beihilfeanträge leider nicht Ihren und unseren Erwartungen. Dies bedauern wir sehr und bitten hierfür um Nachsicht. Neben dem aktuellen, wöchentlich aktualisierten Bearbeitungsstand finden Sie auf dieser Seite

  • die Gründe für die längeren Bearbeitungszeiten,
  • die von unserer Seite ergriffenen Maßnahmen dagegen und 
  • wie Sie einen Beitrag dazu leisten können, dass die Bearbeitungszeiten wieder unserem Servicegedanken für Sie entsprechen.

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge durchschnittlich ca. 5 Wochen. In Einzelfällen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Die derzeit maximale Bearbeitungsdauer können Sie dem unten stehenden ältesten unbearbeiteten Posteingangstag entnehmen.

Bearbeitungsstand am: 12.04.2024
Ältester unbearbeiteter Posteingangstag: 20.02.2024

Was bedeutet der Bearbeitungsstand für Ihren Beihilfeantrag?

Soweit Ihr Antrag vor dem o. g. Posteingangstag beim KVBW eingegangen ist, wurde er bereits bearbeitet. Bitte berücksichtigen Sie, dass es nach der Beihilfefestsetzung noch einige Tage dauert, bis Sie Ihren Bescheid/Ihre Entscheidung auf dem Postweg erhalten. Schon bevor die Post bei Ihnen angekommen ist, kann die Auszahlung auf Ihrem Konto gutgeschrieben sein.

Welches Datum trägt Ihr Beihilfeantrag?

Entscheidend ist bei schriftlichen Anträgen der Posteingang beim KVBW. Sie sollten daher die Dauer des Postversandes ab Postübergabe berücksichtigen (i. d. R. ein bis zwei Werktage).
Wenn Sie Ihren Antrag mit der Beihilfe-App stellen, ist das Absendedatum mit dem Eingangsdatum identisch

Was bedeutet das Datum Ihres Beihilfebescheides?

Das Datum Ihres Beihilfebescheides entspricht dem Tag der Bearbeitung. Druck und Versand des Bescheides erfolgen am darauffolgenden Werktag. Zeitgleich veranlassen wir die Auszahlung Ihrer Beihilfeleistungen.

Was sind die Gründe für die längeren Bearbeitungszeiten?

  • Anstieg der gestellten Beihilfeanträge aufgrund
    • der gestiegenen Anzahl der Beihilfeberechtigten in den letzten 5 Jahren,
    • der zunehmend älteren Altersstruktur der Berechtigten, die ein größere Anzahl von Krankenhausaufenthalten u. ä. zu Folge hat,
    • der durch die Beihilfe App einfacher möglichen Einzeleinreichung von Belegen und
    • der Nachholung von durch die Coronapandemie verschobenen Untersuchungen, Operationen u. ä.
  • Zunehmender Schriftverkehr durch die dauernde Erreichbarkeit von Kommunikationsmedien (v. a. E-Mail)
  • Personelle Engpässe, z. B. erhöhtes Krankheitsaufkommen nach der Coronapandemie
  • Rechtliche Änderungen mit grundlegenden Auswirkungen auf die Beihilfebearbeitung und die technischen Verfahren (z. B. pauschale Beihilfe)
  • Beihilfeübertragungen von Dienstherrn mit einer großen Anzahl Berechtigter (Landkreise, Städte)

Welche Maßnahmen hat der KVBW im Zusammenhang mit den Bearbeitungszeiten ergriffen?

  • Erweiterung des Arbeitszeitrahmens auf 6 Uhr bis 20 Uhr bzw. 22 Uhr sowie Samstagsarbeit
  • Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit, um konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen
  • Einführung eines themenbezogenen Routings im Servicetelefon
  • Ermöglichung der (befristeten) Erhöhung des Beschäftigungsumfangs
  • Einführung der strukturierten Umverteilung der Beihilfeanträge
  • (Befristete) Personalerweiterungen
  • Einführung einer automatisierten Belegebewertung bei Arzneimitteln, um die Bearbeitung zu beschleunigen
  • Anpassung / Optimierung der Arbeitsabläufe z. B. Prüfung, ob mehrere Anträge eines Beihilfeberechtigten vorliegen zur Reduzierung der Bescheidstellungen

Was können Sie tun, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen?

  • Sammeln Sie Belege bzw. reichen mehrere Belege pro Antrag ein
  • Reichen Sie gut lesbare Belege ein
  • Geben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen an
  • Vermeiden Sie Rückfragen, indem Sie Änderungen (eindeutig) mitteilen
  • Sehen Sie von Sachstandsfragen ab
  • Lesen Sie bei allgemeinen Fragen zunächst unsere Merkblätter
  • Antworten zu vielen Themen gibt Ihnen auch das Glossar
  • Halten Sie bei Anfragen Ihre Personalnummer bereit