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Besoldungsanpassung 2024/2025 und Tarifabschluss zum Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg
Meldung vom
19. November 2024
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 23.10.2024 das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025) beschlossen. Hiernach werden zum 01.11.2024 die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten um einen Sockelbetrag von 200,00 € angehoben. Die übrigen dynamischen Besoldungsbestandteile werden zum 01.11.2024 um 4,76 % angehoben. Eine weitere Erhöhung der Dienstbezüge um 5,5 % erfolgt zum 01.02.2025. Die Anwärterbezüge erhöhen sich zum 01.11.2024 um 100,00 € und zum 01.02.2025 um weitere 50,00 €.
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Betriebsdatenpflege durch Komm.ONE
Meldung vom
19. November 2024
Für Ihren Betrieb bzw. Ihre Einrichtung ist bei den Krankenkassen ein Arbeitgeberkonto angelegt. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Konto, das Arbeitgeber zur Verwaltung und Abwicklung von Beitragszahlungen zur Sozialversicherung für Ihre Bediensteten nutzen. Über dieses Konto erfolgt die Meldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, zu denen unter anderem die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gehören. Das Arbeitgeberkonto ist somit eine zentrale Verwaltungseinheit für Arbeitgeber und Krankenkassen. Derzeit werden von der Komm.ONE die im Entgeltabrechnungsverfahren dafür hinterlegten Betriebsdaten aktualisiert und ergänzt. Diese aktualisierten Betriebsdaten werden an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit elektronisch übermittelt. Nach Mitteilung der Komm.ONE wird für die Tätigkeit ein aufwandsbezogenes Entgelt erhoben. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre bzw. Ihren Ansprechpartner/in der Komm.ONE.
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Urlaubskarten 2020
Meldung vom
11. Oktober 2019
Die ITEOS informierte uns über die Erstellung von Urlaubskarten für die Region Baden-Franken (vormals KIVBF). Auch für das Jahr 2020 erhebt die ITEOS eine Pauschale in Höhe von 50,00 €.
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Besoldungsanpassung
Meldung vom
07. Juni 2019
Mit dem Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg soll das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 02.03.2019 zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden.
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