Besoldungsanpassung 2024/2025 und Tarifabschluss zum Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg

Berater berät Frau vor einem Monitor


Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 23.10.2024 das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025) beschlossen. Hiernach werden zum 01.11.2024 die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten um einen Sockelbetrag von 200,00 € angehoben. Die übrigen dynamischen Besoldungsbestandteile werden zum 01.11.2024 um 4,76 % angehoben. Eine weitere Erhöhung der Dienstbezüge um 5,5 % erfolgt zum 01.02.2025. Die Anwärterbezüge erhöhen sich zum 01.11.2024 um 100,00 € und zum 01.02.2025 um weitere 50,00 €.


Der kinderbezogene Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind wird rückwirkend zum 01.01.2023 und nochmals zum 01.01.2024 angehoben. Zudem werden an aktive Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in bestimmten Erfahrungsstufen für das erste beim Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind Nachzahlungen für das Jahr 2023 gewährt. Zusätzlich erfolgt eine Erhöhung der Strukturzulage in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8. Die Komm.ONE wird diese beschlossenen Erhöhungen zeitnah im Entgeltabrechnungsverfahren umsetzen.

Neben der Übertragung des Tarifabschlusses wurde mit dem Gesetz ein Familienergänzungszuschlag für aktive Beamtinnen und Beamte eingeführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf unserer Homepage. Bitte stellen Sie dieses Merkblatt auch Ihren Beamtinnen und Beamten in geeigneter Weise zur Verfügung. Weitere Informationen zum Familienergänzungszuschlag erhalten Sie in einem ausführlichen Fragen-Antwort-Katalog (FAQ zum FEZ in der Besoldung) auf der Homepage des LBV. Die Antragsformulare entnehmen Sie bitte der Rubrik „Vordrucke“ auf unserer Homepage.

Das Unterschriftsverfahren zum Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg wurde am 22.10.2024 abgeschlossen. Dieser beinhaltet u.a. die Zahlung einer Nahverkehrszulage in Höhe von 150,00 € monatlich ab dem 01.07.2024.
Informationen zur technischen Umsetzung liegen uns seitens der Komm.ONE noch nicht vor.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.