Informationen zum Tarifabschluss für den TV-L


Der im Februar 2026 erzielte Tarifabschluss der Tarifparteien des öffentlichen Dienstes soll zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Der Gesetzgeber des Landes Baden-Württemberg erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf. Das Finanzministerium strebt an, dass eine vorgriffsweise Auszahlung möglichst vor der Sommerpause erfolgen kann.