Besoldungsanpassung

Mit dem Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg soll das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 02.03.2019 zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden.
Dieser Entwurf sieht vor, dass die Dienst- und Versorgungsbezüge zum 01.01.2019 linear um 3,2 %, zum 01.01.2020 linear um weitere 3,2 % und zum 01.01.2021 linear um weitere 1,4 % angehoben werden.
Die Anwärtergrundbeträge sollen zum 01.01.2019 um 50 € und zum 01.01.2020 um weitere 50 € erhöht werden.
Nach Mitteilung der ITEOS erfolgt die Umsetzung im Entgeltabrechnungsverfahren mit der Abrechnung für den Monat Juli 2019 und dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
