Neues Jahr, neue Beihilfeverordnung - Was Sie ab 2026 erwartet

Arzt berät Patientin

Was gibt es Neues zum neuen Jahr 2026?
Die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg wird zum 1. Januar 2026 vollständig neu gefasst. Ziel ist eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit für die Beihilfeberechtigten sowie maschinell überprüfbare, verfahrensvereinfachende Regelungen zu schaffen.

Die bisher 20 Paragraphen und zusätzlich 12 Buchstabenparagraphen plus Anlagen zur BVO sowie die Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung (VwVBVO) werden zu einer neuen Verordnung mit 67 Paragraphen und zwei Anlagen zusammengeführt. Somit werden zwei Rechtsquellen in einer Verordnung gebündelt.
Unter die Neufassung fallen grundsätzlich alle Behandlungen ab dem 1. Januar 2026.
Den Entwurf der neuen Beihilfeverordnung finden Sie auf der KVBW-Homepage.
Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst: „Änderungsschwerpunkte der neuen BVO“.
Die Neufassung soll Ende November im Gesetzblatt für Baden-Württemberg bekannt gemacht werden und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Nachdem sich die BVO-Novellierung derzeit noch im Entwurfsstadium befindet bitten wir Sie, von weiteren Rückfragen abzusehen, zumal uns Auskünfte aus dem genannten Grund ohnehin noch nicht möglich sind. Auskünfte können erst ab Veröffentlichung der neuen BVO im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verbindlich erteilt werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie zudem über unsere Homepage

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

(Erstellt am 09. Oktober 2025)