
Neue Beihilfeverordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft
Bereits mit unserem Newsletter vom 09.10.2025 haben wir Sie über die bevorstehende Änderung der Beihilfeverordnung zum 01.01.2026 informiert (siehe BeihilfeAktuelles).
Nun wurde die Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BVO) vom 23.10.2025 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 104 vom 31.10.2025 bekanntgemacht. Das digitale Gesetzblatt können Sie auf der Webseite des Landes kostenlos aufrufen. Sie finden hier den vollständigen Wortlaut der ab 01.01.2026 geltenden BVO: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2025-104
Die Neufassung der BVO ist besser lesbar, verständlicher und übersichtlicher. Änderungen dienen dazu, das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen und maschinelle Überprüfungen zu ermöglichen. Bei einigen Themen werden beihilferechtliche Regelungen fortgeschrieben. Die Neufassung gilt grundsätzlich für alle Aufwendungen, die ab 01.01.2026 entstehen. Dabei ist Entstehungsdatum jeder Tag einer Behandlung oder eines Kaufs, z. B. von Arzneimitteln. Für zahnimplantologische Behandlungen und Leistungen einer künstlichen Befruchtung können Übergangsvorschriften gelten.
Inhaltlich weicht die im Gesetzblatt bekanntgemachte Fassung der BVO nicht vom Entwurf ab, über den wir im Newsletter vom 09.10.2025 informierten. Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und die Übergangsregelungen finden Sie hier: „Änderungsschwerpunkte der neuen Beihilfeverordnung (BVO)“.
Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der neuen BVO. Dokumente werden aktualisiert und das Abrechnungsverfahren angepasst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereiten sich auf die neue BVO vor. Daher bitten wir Sie, von Rückfragen zu den Neuregelungen zunächst noch abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.



