ZVKRente (Pflichtversicherung)
Gut versorgt mit Ihrer Betriebsrente der ZVK
Mit der Anmeldung bei der ZVK durch den Arbeitgeber erwerben Beschäftigte im öffentlichen und kirchlichen Dienst jährlich - abhängig von ihrem Alter und Gehalt - Versorgungspunkte. Diese werden im Leistungsfall zusammengezählt und in eine Rente umgewandelt.
Die Betriebsrente der ZVK wird nach einer Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 60 Versicherungsmonaten gewährt - auch bei Ausscheiden aus dem öffentlichen/kirchlichen Dienst. Versicherungszeiten von anderen Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen/kirchlichen Dienstes können angerechnet werden (Überleitung bzw. gegenseitige Anerkennung der Versicherungszeiten).
Die Finanzierung dieser Betriebsrente wird im Regelfall nahezu vollständig vom Arbeitgeber getragen - ein Privileg des öffentlichen und kirchlichen Dienstes.
Mit unserem Rentenrechner können Sie sich Ihre mögliche Betriebsrente berechnen!
Die Betriebsrente der ZVK bietet umfassenden Versicherungsschutz
- Altersrente
- volle und teilweise Erwerbsminderungsrente
- im Todesfall Leistungen an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen
... und verschiedene Extras ohne zusätzlichen Beitrag
- Mutterschutz und Elternzeit
(Während Ihrer aktiven Versicherung bei der ZVK erhalten Sie für diese Zeiten Gutschriften auf Ihrem Versicherungskonto - dadurch wächst Ihre ZVKRente weiter an) - Rentenbonus bei Erwerbsminderung
(Tritt während Ihrer aktiven Versicherung bei der ZVK der Rentenfall der Erwerbsminderung ein, werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet hätten) - Lebenslange Renten
- Jährliche Dynamisierung