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ZVKRente (Pflichtversicherung)

Gut versorgt mit Ihrer Betriebsrente der ZVK

Mit der Anmeldung bei der ZVK durch den Arbeitgeber erwerben Beschäftigte im öffentlichen und kirchlichen Dienst jährlich - abhängig von ihrem Alter und Gehalt - Versorgungspunkte. Diese werden im Leistungsfall zusammengezählt und in eine Rente umgewandelt.

Die Betriebsrente der ZVK wird nach einer Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 60 Versicherungsmonaten gewährt - auch bei Ausscheiden aus dem öffentlichen/kirchlichen Dienst. Versicherungszeiten von anderen Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen/kirchlichen Dienstes können angerechnet werden (Überleitung bzw. gegenseitige Anerkennung der Versicherungszeiten).

Die Finanzierung dieser Betriebsrente wird im Regelfall nahezu vollständig vom Arbeitgeber getragen - ein Privileg des öffentlichen und kirchlichen Dienstes.

Mit unserem Rentenrechner können Sie sich Ihre mögliche Betriebsrente berechnen!

Die Betriebsrente der ZVK bietet umfassenden Versicherungsschutz

  • Altersrente
  • volle und teilweise Erwerbsminderungsrente
  • im Todesfall Leistungen an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen

... und verschiedene Extras ohne zusätzlichen Beitrag

  • Mutterschutz und Elternzeit
    (Während Ihrer aktiven Versicherung bei der ZVK erhalten Sie für diese Zeiten Gutschriften auf Ihrem Versicherungskonto - dadurch wächst Ihre ZVKRente weiter an)
  • Rentenbonus bei Erwerbsminderung
    (Tritt während Ihrer aktiven Versicherung bei der ZVK der Rentenfall der Erwerbsminderung ein, werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet hätten)
  • Lebenslange Renten
  • Jährliche Dynamisierung