Wichtige Informationen zum IBAN-Namensabgleich – Verification of the Payee (VoP)

Seit dem 05.10.2025 sind alle Banken innerhalb des SEPA-Raums verpflichtet, im Rahmen einer EU-Richtlinie die Verifizierung des Zahlungsempfängers (VoP) – auch bekannt als IBAN-Namensabgleich – durchzuführen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Fehlüberweisungen und Betrugsfällen zu schützen.
Überweisungen an den KVBW bzw. die ZVK
Wenn Sie eine Überweisung an den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) bzw. an die Zusatzversorgungskasse (ZVK) tätigen, verwenden Sie bitte einen der folgenden Empfängernamen:
- KVBW
- Kommunaler Versorgungsverband
- KVBW Karlsruhe
- KV Baden-Württemberg
Für die Zusatzversorgungskasse kann alternativ einer der folgenden Empfängernamen verwendet werden:
- ZVK
- KVBW Zusatzversorgung
- ZVK Rente
Bei der Verwendung eines abweichenden Empfängernamens kann es vorkommen, dass Ihre Bank eine Hinweismeldung anzeigt (z. B. „Name stimmt nicht überein“). Diese Meldung ist rein informativ. Sofern die IBAN korrekt ist, kann die Überweisung dennoch ausgeführt werden. Ein Abbruch der Überweisung ist nicht erforderlich.
Überweisungen vom KVBW bzw. von der ZVK
Da wir im Sinne der EU-Richtlinie als Nicht-Verbraucher gelten, unterliegen unsere ausgehenden Zahlungen nicht der VoP-Prüfung. Eine Namensprüfung durch die Bank findet daher nicht statt.
Zahlungen, die von uns getätigt werden (z. B. Rentenzahlungen), erfolgen weiterhin zuverlässig und ohne Einschränkungen auf das bei uns hinterlegte Konto. Eine Mitteilung Ihrerseits ist weiterhin nur dann erforderlich, wenn sich die Kontoinhaberdaten ändern (z. B. aufgrund einer Heirat oder Namensänderung). Wenn keine Änderung vorliegt, ist keine Mitteilung der Kontoinhaberdaten an uns notwendig.
Bei Rückfragen
Für weiterführende Informationen oder Rückfragen nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Website.
