Technische Neuerungen bei der Beihilfe mit Auswirkungen auf die Bearbeitungsabläufe

Arzt berät Patientin

Als Dienstleister für unsere Mitglieder, deren Beschäftigte, ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihren Familien ist es unser Anspruch, unsere Geschäftsprozesse im Interesse der Leistungsempfänger ständig zu verbessern.

Dazu gehört auch, dass die Abläufe durch verschiedene Digitalisierungsmaßnahmen bei gleichbleibend hoher Qualität der Arbeitsergebnisse weiter beschleunigt werden.
Durch eine noch bessere digitale Unterstützung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen diese u. a. von Routinetätigkeiten entlastet werden. Konkret bedeutet das, dass bestimmte, bisher manuell durchgeführte, Prüfungen von Beihilfeanträgen und Rechnungsbelegen mit Hilfe eines Regelwerks automatisiert erfolgen (sog „Dunkelverarbeitung"). Dies wiederum kann dazu führen, dass Beihilfeanträge, die als Ganzes vollautomatisiert bearbeitet werden konnten, schon vor früher gestellten Anträgen verbeschieden werden.
Wenn Sie also zu einem neueren Beihilfeantrag einen Bescheid erhalten, kann daraus nicht geschlossen werden, dass von Ihnen keine weiteren Anträge mehr hier vorliegen würden. Grundsätzlich werden Beihilfeanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Vor diesem Hintergrund bitten wir dringend darum, von Rückfragen zur Reihenfolge der Antragsbearbeitung abzusehen.

Sie tragen damit zu einer möglichst unterbrechungsfreien Abarbeitung der Beihilfeanträge bei. 
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

(Erstellt am 28. Oktober 2025)