Rentner

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Zusatzversorgung, von der Antragstellung bis zur Rentenzahlung. 

Rentenantrag

Bitte beantragen Sie Ihre Betriebsrente erst bei uns, wenn ein Anspruch auf eine Rente der Deutschen Rentenversicherung besteht.

Sofern Ihre Pflichtversicherung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bestanden hat, reichen Sie den Antrag über den Arbeitgeber ein, da dieser noch Angaben im Antrag ergänzen muss. Ihr Arbeitgeber kann Sie bei Fragen zur Antragstellung unterstützen.
Falls Sie die Wartezeit von 60 Monaten noch nicht erfüllt haben, können Sie die Erstattung Ihrer Beiträge bei uns beantragen. Ist der Versicherungsfall aufgrund eines Arbeitsunfalls eingetreten, gilt die Wartezeit automatisch als erfüllt.

Erklärvideo

Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre KVBW-Zusatzrente beantragen und worauf Sie beim Ausfüllen des Antrages achten müssen.
Besonders wichtig für eine schnelle Bearbeitung ist die Angabe Ihrer Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer. Nur so können wir die notwendigen Daten über die Schnittstellen abrufen.

Rentenzahlung

Die Rentenzahlung erfolgt jeweils zum 1. des Monats im Voraus. Sie wird jedes Jahr zum 01.07. um 1 % erhöht. Betriebsrentenzahlungen sind in der Regel kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Bitte beachten Sie, dass wir nur Leistungen für längstens zwei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung gewähren können.

Leistungsmitteilung

Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres erhalten Sie von der KVBW Zusatzversorgung eine sogenannte Leistungsmitteilung, die eine Übersicht über die bezogenen Renten und angefallenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gibt. Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung können Sie diese zur Hilfe nehmen.

Im Todesfall

Der Tod einer/s Rentenberechtigten ist uns mitzuteilen. Für die hinterbliebenen Witwen/Witwer und Waisen kann ein Anspruch auf eine entsprechende Rentenleistung bestehen.

Weitere Informationen

Nachfolgend finden Sie einige Informationen rund um die Zusatzversorgung.