Berechnungswerte

Alle Werte auf einen Blick

Die aktuell gültigen Grenzwerte für die ZVKRente (Pflichtversicherung) und die ZVKPlusRente (Freiwillige Versicherung) finden Sie in den Übersichten

Nähere Informationen zur Finanzierung finden Sie in unseren Merkblättern für Arbeitgeber.

Umlage, Sanierungsgeld, (Zusatz-)Beitrag

Zur Finanzierung der Betriebsrente entrichten die Mitglieder im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I

  • Umlagen zur laufenden Finanzierung
  • Sanierungsgelder für den aus der Schließung des Gesamtversorgungssystems entstandenen zusätzlichen Finanzierungsbedarf sowie
  • Zusatzbeiträge zum Einstieg in die Kapitaldeckung.

Die Hebesätze für Umlage, Sanierungsgeldsowie Zusatzbeitrag der letzten Jahre finden Sie hier (181 KB).

Im Abrechnungsverband II werden Beiträge zum kapitalgedeckten Aufbau der Rentenanwartschaften erhoben. Die Beitragssätze der letzten Jahre finden Sie hier (56 KB).

Höchstgrenze für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt

Bemessungsgrundlage für die Umlagen und Beiträge ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt der Versicherten. Dieses ist bis zu einem Höchstwert (2,5 faches der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung) an die KVBW Zusatzversorgung zu melden. Die entsprechende Entgeltsgrenze der letzten Jahre finden Sie hier (113 KB).

Zusätzliche Umlage

Eine zusätzliche Umlage war nach der am 31.12.2001 geltenden Rechtslage für Beschäftigte zu entrichten, wenn damals das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt - vereinfacht ausgedrückt - eine gewisse Obergrenze überschritten hat.

Sofern für diese Beschäftigten am 31.12.2001 schon und für Januar 2002 noch eine zusätzliche Umlage gezahlt wurde, ist diese in diesem Arbeitsverhältnis gem. § 76 der Kassensatzung weiterhin zu entrichten.

Die Entgeltsgrenze bemisst sich nach dem 1,133 fachen der Entgeltgruppe 15 Endstufe 6 des TVöD. Eine Übersicht über die entsprechenden Grenzwerte der letzten Jahre finden Sie hier (103 KB).