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Geschäftsberichte 2021
Meldung vom
02. Februar 2023
Mit unseren zwei Geschäftsberichten informieren wir Sie über die Entwicklung des Geschäftsjahrs 2021 – sowohl für den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) als auch für die Zusatzversorgungskasse (KVBW Zusatzversorgung).
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Informationen zur pauschalen Beihilfe ab 01.01.2023
Meldung vom
16. Januar 2023
Seit 01.01.2023 haben Beihilfeberechtigte die Möglichkeit, anstelle des bewährten Systems aus Beihilfe und Eigenvorsorge durch eine ergänzende Krankenversicherung die pauschale Beihilfe nach § 78a Landesbeamtengesetz in Anspruch zu nehmen.
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Widersprüche formgerecht einreichen
Meldung vom
07. September 2021
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Beihilfe- oder Beamtenversorgungsabteilung nicht einverstanden sind, können Sie im verwaltungsrechtlichen Verfahren dagegen Widerspruch einlegen. Dabei sind die Formvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung, hier insbesondere § 70, zu beachten. „Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.“
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