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Verbesserte Bearbeitungszeiten bei Beihilfeanträgen
Meldung vom
25. November 2025
Die in den vergangenen Monaten eingeleiteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten zeigen zwischenzeitlich Wirkung: Die Bearbeitungsdauer hat sich spürbar verkürzt, und viele Anträge können deutlich zügiger abgeschlossen werden. Ein zentraler Baustein ist der verstärkte Einsatz digitaler Verfahren. Mit der Einführung automatisierter Prüfprozesse können bestimmte Anträge nun schneller und effizienter bearbeitet werden. Aktuell beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit 17 Arbeitstage – knapp vier Wochen. Dieses Niveau möchten wir weiter stabilisieren und kontinuierlich verbessern.
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Schnellere Bearbeitung Ihrer Beihilfeanträge durch technische Neuerungen
Meldung vom
28. Oktober 2025
Um die Bearbeitung Ihrer Beihilfeanträge weiter zu verbessern, setzen wir verstärkt auf digitale Unterstützung. Durch neue technische Verfahren können nun bestimmte Anträge vollständig automatisiert geprüft und bearbeitet werden („Dunkelverarbeitung“). Dies führt insgesamt zu einer spürbaren Verkürzung der Bearbeitungszeiten.
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Änderungsschwerpunkte der neuen Beihilfeverordnung (BVO)
Meldung vom
09. Oktober 2025
Die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg wird zum 1. Januar 2026 vollständig neu gefasst. Ziel ist, eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit für die Beihilfeberechtigten sowie maschinell überprüfbare, verfahrensvereinfachende Regelungen zu schaffen.
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Mitgliederinfo zu den voraussichtlichen Umlagesätzen für das Haushaltsjahr 2026
Meldung vom
22. Juli 2025
Mit der Mitgliederinfo vom 22. Juli 2025 (97 KB ) unterrichten wir aktuell über die voraussichtlichen Umlagesätze für das Haushaltsjahr 2026.
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Absicherung für den Krankheitsfall im Ausland
Meldung vom
16. Juli 2025
Beginnt auch für Sie bald die schönste Zeit des Jahres, in der Sie den Alltag hinter sich lassen, Neues entdecken und sich erholen können? Falls Sie eine Reise ins Ausland planen, vergessen Sie bitte nicht, sich vorab für einen eventuellen Krankheitsfall abzusichern. Bei der Beihilfe können Sie selbstverständlich auch ausländische Rechnungsbelege (ggf. mit Übersetzung) einreichen, jedoch sind die Aufwendungen nicht uneingeschränkt beihilfefähig, insbesondere, wenn eine Behandlung im außereuropäischen Raum erfolgt.
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