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Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Zusatzversorgung
Meldung vom
06. April 2020
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 30. März 2020 auf einen „ Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA “ für kommunale Einrichtungen und Betriebe des öffentlichen Dienstes verständigt, der zum 1. April 2020 in Kraft treten soll. Welche Auswirkungen eine Kurzarbeit im Lichte dieses Tarifvertrags auf die Zusatzversorgung hat, stellen wir Ihnen nachfolgend kurz dar: Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 oder 67 % (mit Kind) des pauschalierten Nettoentgeltausfalls. Während der Dauer der Kurzarbeit besteht das Beschäftigungsverhältnis und damit die Versicherung in der ZVKRente fort. Wenn die Agentur für Arbeit ein Kurzarbeitergeld bezahlt, um den Entgeltausfall voll oder das verminderte Entgelt zum Teil auszugleichen, so ist zu beachten, dass das steuerfreie Kurzarbeitergeld kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist. Das Eckpunktepapier der VKA sieht vor, dass, falls ein Arbeitgeber z.B. nach den Bestimmungen dieses „Tarifvertrags“ einen steuerpflichtigen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld zahlt, dieser hingegen als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zu werten ist. Das Kurzarbeitergeld wird nach dieser Tarifregelung in den Entgeltgruppen bis E 10 auf 95 Prozent und in den Entgeltgruppen ab E 11 auf 90 Prozent des bisherigen Nettomonatsentgelts von den Arbeitgebern aufgestockt. Während einer Kurzarbeit ist daher sowohl das vom Arbeitgeber ggf. gezahlte reduzierte steuerpflichtige Arbeitsentgelt, sowie dessen geleistete Aufstockungszahlung zusatzversorgungspflichtig, nicht hingegen das Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit. Ergänzender Hinweis: Gegenwärtig finden Redaktionsverhandlungen zum „Tarifvertrag zur Kurzarbeit“ im Bereich der VKA statt. Sobald uns in diesem Thema neuere Erkenntnisse vorliegen, halten wir Sie per Newsletter und auf unserer Homepage auf dem Laufenden.
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Kassensatzung einschließlich der 13. Änderung
Meldung vom
15. Januar 2020
Wie bereits in der Mitgliederinfo ZR 62 vom 16. Dezember 2019 angekündigt, steht die aktuelle Fassung der Kassensatzung einschließlich der 13. Änderung nun auf unserer Website unter Zusatzversorgung – Downloads – Rechtsgrundlagen zum Download bereit.
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Beitragsanpassungen in unseren Abrechnungsverbänden
Meldung vom
15. Januar 2020
Wie bereits in der Mitgliederinfo ZR 62 vom 16. Dezember 2019 angekündigt, wurden die Beiträge zum 1. Januar 2020 angepasst. Die Beitragsanpassungen wurden vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg bestätigt und am 27.12.2019 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Damit ist die Änderung der Finanzierungshebesätze wirksam. Die Berechnungswerte stehen auf unserer Website unter Zusatzversorgung – Downloads – Berechnungswerte zum Download bereit.
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GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz ab 1. Januar 2020 ist beschlossen
Meldung vom
18. Dezember 2019
Das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) wurde am 12. Dezember 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossen und tritt bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft.
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Mitgliederinfo ZR 62
Meldung vom
17. Dezember 2019
Mit der Mitgliederinfo ZR 62, die wir heute versenden, informieren wir unsere Mitglieder über die folgenden Themen:
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