Änderungen in der Pflegeversicherung

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen in der Pflegeversicherung und deren Auswirkungen auf die Zusatzversorgung.

Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ist zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten und führt zu Änderungen im Beitragssystem der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland.

Staffelung der Beitragssätze

Um den Erziehungsaufwand von Eltern stärker zu berücksichtigen, wurden gestaffelte Beitragssätze in der Pflegeversicherung eingeführt. Für Kinderlose gibt es einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,60 Prozentpunkten auf den allgemeinen Beitragssatz. Für Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren, reduziert sich der allgemeine Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte (bis maximal 5 Kinder).

Damit ergibt sich für die Jahre 2023, 2024 und 2025 folgende Beitragsstaffelung:

  2023 2024 2025
Beitragssatz für Kinderlose 4,00 % 4,00 % 4,20 % 
Beitragssatz für Eltern 3,40 % 3,40 % 3,60 %
Beitragssätze für Eltern mit Kindern unter 25 Jahre:      
2 Kinder 3,15 % 3,15 % 3,35 %
3 Kinder 2,90 % 2,90 % 3,10 %
4 Kinder 2,65 % 2,65 % 2,85 %
5 oder mehr Kinder 2,40 % 2,40 % 2,60 %

Diese Beitragsstaffelung betrifft auch die gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Betriebsrentner der KVBW Zusatzversorgung, sofern sie Kinder unter 25 Jahren haben.

Seit Juli 2025 meldet die KVBW Zusatzversorgung alle gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Betriebsrentner (Neurentenberechtigte und Bestandsrentner) sukzessive beim zentralen „Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung“ (DaBPV) elektronisch an.
 
Über dieses Verfahren erhält die KVBW Zusatzversorgung im Laufe des dritten Quartals 2025 die relevanten Daten (Anzahl und Alter berücksichtigungsfähiger Kinder), um die gestaffelten Pflegeversicherungsbeiträge bei der Auszahlung der Betriebsrenten anwenden zu können.
Die Verarbeitung der eingehenden Daten und deren Anwendung bei der Rentenauszahlung erfolgt ebenfalls sukzessive im Laufe des dritten und vierten Quartals 2025 für alle Betriebsrentner der KVBW Zusatzversorgung.
 
Nach erfolgreicher Verarbeitung wird der ggf. angepasste Beitragssatz bei der jeweils darauffolgenden Auszahlung der Betriebsrenten berücksichtigt, auch rückwirkend bis längstens 1. Juli 2023.

(Erstellt am 12. August 2025)