Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BW 2022


Nach dem Gesetz werden die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger ab 01.12.2022 um 2,8 % erhöht.
Zudem wird der kinderbezogene Familienzuschlag ab dem dritten Kind rückwirkend erhöht.

Versorgungsempfänger, mit drei oder mehr im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kindern ab dem 01.01.2020, erhalten eine Nachzahlung im Abrechnungsmonat Dezember 2022.


Ab 01.01.2020 bis 31.12.2020: Erhöhung von bisher 402,15 € auf 673,00 €
Ab 01.01.2021 bis 31.12.2021: Erhöhung von bisher 407,78 € auf 704,00 €
Ab 01.01.2022 bis 30.11.2022: Erhöhung von bisher 407,78 € auf 730,00 €
Ab 01.12.2022: 750,44 €

Die Erhöhung für das erste und zweite Kind gilt nur für aktive Beamte.