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Aktuelles

Zusatzversorgungsrechtliche Regelungen während der COVID-19-Pandemie Meldung vom 05. Juni 2020

Seit einigen Wochen sind Sie mit der COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf das private und Berufsleben konfrontiert. Das betrifft auch den öffentlichen Dienst und seine betriebliche Altersversorgung.
 
Welche Folgen sich insbesondere durch eine Kurzarbeit für Ihre ZVKRente bzw. ZVKPlusRente ergeben und welche Entgeltbestandteile zusatzversorgungspflichtig sind, haben wir in einem Merkblatt "Auswirkungen von COVID-19 auf die KVBW Zusatzversorgung" (186 KB) zusammengefasst. Dieses wird ständig aktualisiert, sodass Sie alle Regelungen möglichst aktuell und kompakt auf einen Blick nachlesen können.
 
Leider sind aufgrund der aktuellen Lage derzeit keine persönlichen Beratungen in unseren Dienstgebäuden in Karlsruhe und Stuttgart möglich.
Mit Ihren Fragen, können Sie sich jedoch gerne telefonisch direkt an unsere Zusatzversorgungs-Experten wenden.
 
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie unser Angebot für eine Online-Videoberatung und vereinbaren gleich einen Termin.

Eingeschränkte Sprechzeiten Meldung vom 16. März 2020

Sehr geehrte Kunden, Mitglieder, Versicherte und Rentner,

um das Infektionsrisiko durch das Coronavirus zu reduzieren,

kann der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg ab sofort und bis auf Weiteres

in den Dienststellen Karlsruhe und Stuttgart keine Besucher persönlich empfangen.
 
Wir empfehlen Ihnen, alternative Kontaktmöglichkeiten online oder telefonisch zu nutzen.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kassensatzung einschließlich der 13. Änderung Meldung vom 15. Januar 2020

Wie bereits in der Mitgliederinfo ZR 62 vom 16. Dezember 2019 angekündigt, steht die aktuelle Fassung der Kassensatzung einschließlich der 13. Änderung nun auf unserer Website unter Zusatzversorgung – Downloads – Rechtsgrundlagen zum Download bereit.

Beitragsanpassungen in unseren Abrechnungsverbänden Meldung vom 15. Januar 2020

Wie bereits in der Mitgliederinfo ZR 62 vom 16. Dezember 2019 angekündigt, wurden die Beiträge zum 1. Januar 2020 angepasst. Die Beitragsanpassungen wurden vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg bestätigt und am 27.12.2019 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Damit ist die Änderung der Finanzierungshebesätze wirksam. Die Berechnungswerte stehen auf unserer Website unter Zusatzversorgung – Downloads – Berechnungswerte zum Download bereit.