ZVKPlusRente (Freiwillige Versicherung)
Die KVBW Zusatzversorgung bot den Beschäftigten ihrer Mitglieder bislang die Option, ihre Betriebsrentenanwartschaft über eine Freiwillige Versicherung (ZVKPlusRente) aufzustocken.
Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen wurde die Freiwillige Versicherung neu ausgerichtet und der Tarif 2017 geschlossen. Ab sofort besteht keine Möglichkeit mehr, einen neuen Vertrag in der ZVKPlusRente zu begründen. Für alle bereits bestehenden Verträge ergeben sich diesbezüglich keine Auswirkungen. Die Weiterbesparung unter den bisherigen Konditionen (Zahlung von Beiträgen nach Maßgabe der jeweils geltenden AVB) ist weiterhin möglich.
