
Versand der Leistungsmitteilungen

Versand der Leistungsmitteilungen nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Derzeit werden die „Mitteilungen über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung“ gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz (EStG) für das abgelaufene Kalenderjahr 2025 versandt.
Der Versand der Leistungsmitteilungen erfolgt automatisch und ausschließlich auf dem postalischen Weg. Eine gesonderte Anforderung ist nicht erforderlich.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Leistungsmitteilung finden Sie hier: Leistungsmitteilungen | Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
(Erstellt am 26. Januar 2026)


