Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2026/2027/2028
Die Landesregierung Baden-Württemberg plant, das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamten zu übertragen.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
- Lineare Anpassungen der Bezüge zum 1. April 2026 um 2,82 Prozent, zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.
- Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen sollen sich entsprechend des Tarifabschlusses zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um 30 Euro erhöhen.
Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen. Der Finanzausschuss des Landtags hat am 2. Juli 2026 jedoch zugestimmt, dass die zum 1. April 2026 vorgesehenen Anpassungen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt mit den Bezügen für August 2026, die Ende Juli 2026 überwiesen werden. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

