Mögliche Anhebung der Altersgrenzen
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns keine Informationen oder gesetzlichen Regelungen vor, wonach sich die Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg ändern werden.
Daher können wir derzeit keine Aussagen zu möglichen Übergangsregelungen oder Auswirkungen auf bereits bewilligte Freistellungsmodelle, wie z.B. Freistellungsjahr gem. § 69 Abs. 5 LBG, treffen.
Sobald konkrete gesetzliche Regelungen vorliegen oder uns neue Informationen zur Verfügung stehen, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen.

