Mögliche Anhebung der Altersgrenzen

Arzt berät Patientin


Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns keine Informationen oder gesetzlichen Regelungen vor, wonach sich die Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg ändern werden.

Daher können wir derzeit keine Aussagen zu möglichen Übergangsregelungen oder Auswirkungen auf bereits bewilligte Freistellungsmodelle, wie z.B. Freistellungsjahr gem. § 69 Abs. 5 LBG, treffen.

Sobald konkrete gesetzliche Regelungen vorliegen oder uns neue Informationen zur Verfügung stehen, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen.