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Reisekostenabrechnung

Gerne übernehmen wir für Sie die Abrechnung der Reisekosten für Ihre Bediensteten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg.
Die Reisekostenabrechnung ist ein integraler Bestand der Lösung dvv.Personal.
Der KVBW wird hierbei im Namen und Auftrag des Auftraggebers tätig. Die Personalhoheit verbleibt beim Kunden. Der KVBW nimmt die Aufgaben der Reisekostenabrechnung im Rahmen des § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg wahr. Es handelt sich datenschutzrechtlich hierbei um eine Funktionsübertragung; es liegt keine Auftragsdatenverarbeitung vor.

Hier erfahren Sie mehr über unseren Leistungskatalog. (45 KB)

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