Nachhaltigkeit

Einige Aufgaben, die dem Kommunalen Versorgungsverband (KVBW) vom Gesetzgeber übertragen wurden, stehen mit gesellschaftlichen Nachhaltigkeitszielen in enger Verbindung oder lassen sich diesen zuordnen. Diesen Nachhaltigkeitsaspekten fühlt sich der KVBW in besonderem Maße verpflichtet. Die nachfolgende Tabelle benennt diese Themen und ermöglicht anhand von Kennzahlen eine Einordnung des Beitrags, den der KVBW und seine Beschäftigten in diesen Bereichen leisten.

Bereich Aufgabenstellung Kennzahl (Stand: 31.12.2021)
Gesundheitsvorsorge Gewährung von Beihilfe rd. 310 Tsd. Beihilfebescheide mit
rd. 285 Mio. € jährlichen Beihilfeleistungen
Altersvorsorge Gewährung von Altersbezügen rd. 19 Tsd. Leistungsbezieher mit
rd. 766 Mio. € jährlichen Versorgungsleistungen (Stand: 31.12.2021)
Finanzierungskonzeption Ewiger Umlagesatz 37 % (seit 2011; s. Kapitel 5 des Geschäftsberichts des KVBW)
Zusatzversorgung Gewährung von Altersbezügen rd. 257 Tsd. Leistungsbezieher mit
rd. 945 Mio. € jährlichem Zahlbetrag
(Stand: 31.12.2021)
Arbeitsmarkt Arbeitgeber rd. 600 Mitarbeiter/innen
zertifiziert durch "audit berufundfamilie"
Kapitalanlage Nachhaltige Vermögensanlage Vermögen rd. 15,7 Mrd. €
Bestandshalter & Vermieter 7.493 Wohnungen und 353 Gewerbeeinheiten
Bauherr 13 Projektentwicklungen bestehend aus
1.146 Wohneinheiten und 21 Gewerbeeinheiten

Nachhaltigkeit in den verschiedenen Bereichen

Die Gewährung von Altersbezügen erfolgt generationengerecht und generationenübergreifend, die Leistungen sind solidarisch finanziert und umfassen auch Hinterbliebene.

Die Kapitalanlage des KVBW ist Bestandteil dieser umfassenden Aufgabenstellung. Sie erfolgt nicht mit dem Ziel, Gewinne für privatwirtschaftliche Zwecke oder Anteilseigner zu erwirtschaften, sondern dient der langfristigen Finanzierung der genannten Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen der Daseinsfürsorge.

Vor diesem Hintergrund ist die Nachhaltigkeitsstrategie des KVBW und deren konkrete Ausgestaltung an den gesetzlichen Vorgaben und Aufgabenstellungen auszurichten. Einzelne Maßnahmen und deren Priorisierung sollen regelmäßig aus der Funktion des KVBW im kommunalen Gesamtgefüge ableitbar sein bzw. mit ihr im Einklang stehen. Die Nachhaltigkeitsstrategie des KVBW hat nach alledem einen vorgegebenen Rahmen und Kontext, der zu beachten und auszufüllen ist.

Nachhaltigkeitskonzept

Gemäß seinem eigenen Anspruch, als öffentlich-rechtliche Körperschaft der gesellschaftlichen Verantwortung und als treuhänderischer Investor den vorgegebenen Renditezielen gerecht zu werden, hat der KVBW ein Nachhaltigkeitskonzept für die Kapitalanlage entwickelt. Dieses Nachhaltigkeitskonzept wird laufend überprüft und weiterentwickelt. Es nimmt weder heute noch in der Zukunft für sich in Anspruch, dass es alle denkbaren oder gesellschaftlich diskutierten Nachhaltigkeitsaspekte aufgreifen und konsequent umsetzen kann. Der KVBW ist vielmehr bestrebt, eine eigenständige Strategie zu formulieren und ins Werk zu setzen, welche die Funktion und Aufgabenstellung des KVBW berücksichtigt und eine ehrliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema erkennen lässt.

Auf der Grundlage dieser Auseinandersetzung mit der Thematik werden konkrete Maßnahmen ausgewählt und Instrumente eingesetzt, denen der KVBW einen hohen Wirkungsgrad hinsichtlich der von ihm als wichtig erkannten Nachhaltigkeitsziele beimisst. Auf diese Weise können Nachhaltigkeitsaspekte bewusst in die Kapitalanlage insgesamt und in einzelne Investitionsentscheidungen einbezogen werden. Dabei sollen für die einzelnen Anlageklassen konkrete, spezifische Nachhaltigkeitsvorgaben definiert werden, um den Besonderheiten der Anlageklassen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig richtet sich der KVBW auch bei diesem Thema ökonomisch aus und versucht mit den vorhandenen Möglichkeiten und Ressourcen einen angemessenen und spürbaren Beitrag zu leisten. Dabei stellt der KVBW auch in seine Überlegungen mit ein, dass die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie widersprüchlich sein können und in der Praxis immer priorisiert und ausgeglichen sowie mit begrenzten Mitteln vorangebracht werden müssen.

Diese Einschränkungen beinhalten keine Relativierung der Nachhaltigkeitsstrategie oder eine Rechtfertigung für unterlassenes Handeln, sondern verdeutlichen die Notwendigkeit, eine eigene Haltung zu finden, im Unternehmen zu stärken und gemeinsam mit allen Beteiligten wirksam umzusetzen und diese dann an den eigenen und den gesellschaftlichen Maßstäben zu messen.

Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage

Der KVBW investiert in aufsichtsrechtlich zulässige Anlageformen. Die Kapitalanlage erfolgt je nach Anlageklasse entweder unmittelbar im eigenen Direktbestand oder über Anteile an Investmentvermögen, welche durch externe Manager verwaltet werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß der „Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor“ (Offenlegungs-VO) veröffentlicht der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) hiermit, inwieweit im Rahmen der Kapitalanlage neben wirtschaftlichen Aspekten Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden.

Eine risikoorientierte und verantwortungsbewusste Kapitalanlage zählt für den KVBW zu den wichtigsten Unternehmenszielen. Dazu gehört neben der Beachtung der Anlagegrundsätze Sicherheit, Qualität, Rentabilität und Liquidität auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Nachhaltigkeitsaspekte in der Kapitalanlage werden auch unter dem Begriff ESG adressiert. ESG steht dabei als Abkürzung für Environment, Social und Governance, das heißt für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffende Belange.

Wertpapierfonds für Anleihen und Aktien

Die Anlage in Unternehmens- und Staatsanleihen sowie Aktien erfolgt indirekt über Investmentvermögen, die von mehreren Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) verwaltet werden. Der größte Anteil entfällt auf einen Master-Spezialfonds, welcher von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft gemanagt wird. Im Rahmen der Investitionen in den Master-Spezialfonds wird der KVBW bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie von dem externen Datenprovider ISS OEKOM unterstützt. Für diese Anlageklassen werden Ausschlusskriterien festgelegt, die zu einer Negativliste führen. Anleihen und Aktien sich auf der Negativliste befindlicher Unternehmen dürfen von den jeweiligen Zielfonds-Managern nicht gehalten werden und müssen innerhalb einer festgelegten Frist veräußert werden. Von der Kapitalanlage ausgeschlossen sind Unternehmen, welche die Kriterien der UN Global Compact Richtlinie nicht einhalten. Hierzu zählen Unternehmen, die die Menschen- und Arbeitsrechte im erheblichen Maße missachten sowie nachweislich oder mutmaßlich wesentliche Umweltschäden verursachen. Unternehmen mit schwerwiegenden korrupten Wirtschaftspraktiken sind von der Kapitalanlage ebenfalls ausgenommen. Gänzlich ausgeschlossen sind Investitionen in Unternehmen im Bereich geächteter Waffen sowie in Produzenten von Tabak. 

Die Nachhaltigkeitsstrategie der liquiden Kapitalanlagen soll künftig weiter ausgebaut werden. Insbesondere ist geplant, die Ausübung von Stimmrechten (Proxy Voting) zukünftig zu intensivieren. Außerdem ist die Auflage mehrerer Fonds mit einem Impact Investing-Ansatz in Planung. Ziel der Impact Investing Mandate ist neben einer positiven finanziellen Rendite messbare, positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu erzielen. 

Die Investmentvermögen für Wertpapiere werden von den Kapitalverwaltungsgesellschaften als „konventionelle“ Finanzprodukte gemäß Art. 6 (1) der Offenlegungs-VO klassifiziert. 

Rentendirektbestand

Im eigenen Direktbestand werden festverzinsliche Wertpapiere grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten (Buy-and-Hold-Ansatz). Bei den Investitionsentscheidungen und im Rahmen des Risikomanagements werden ökonomische Kriterien berücksichtigt. Papiere von Emittenten, welche die Kriterien der UN Global Compact Richtlinie nicht erfüllen und sich deshalb auf der Negativliste von ISS OEKOM befinden, werden nicht angekauft. 

Anlagen im Rentendirektbestand eignen sich nicht zur Klassifizierung gemäß Offenlegungs-VO. 

Immobilien

Die Anlage in Immobilien erfolgt im Wesentlichen indirekt über Spezialfonds, welche europaweit in Immobilien investiert sind. Darüber hinaus werden im hauseigenen Direktbestand Immobilien in Baden-Württemberg gehalten. 

Im Zuge von Investitionsentscheidungen in direkt und indirekt gehaltene Immobilien wird auf eine gute Energieeffizienz sowie eine nachhaltige Vermietung der Objekte geachtet. Bei neugebauten Immobilien wird zunehmend auf die Errichtung der Objekte gemäß KfW-40/KfW-55-Energiestandard Wert gelegt. Darüber hinaus wird bei Neubauten angestrebt, eine Photovoltaikanlage sowie Vorrichtungen für E-Mobilität zu verbauen, falls es bautechnisch möglich und rechtlich zulässig ist. Aktuell sind 6.185 qm Photovoltaikanlagen verbaut sowie 95 Stellplätze mit Vorrichtungen für E-Autos ausgestattet. Darüber hinaus sind 140 Wohneinheiten nachhaltig als geförderte oder preisgedämpfte Wohnungen vermietet. 

Die Erweiterung der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich der Immobilien sieht einen verstärkten Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Verringerung der CO²-Emissionen der Gebäude vor. Für die Sanierungsmaßnahmen wird jährlich ein auskömmliches Budget gestellt. Daneben wird bei der Investitionsentscheidung hinterfragt, inwieweit das Investment einen mittelbaren Beitrag zur Erreichung von sozialen Zielen (z.B. gefördertes Wohnen) oder Umweltzielen (z.B. Quartiersentwicklung mit ÖPNV-Anbindung zur Reduzierung des Autoverkehrs) leisten kann.

Die Investmentvermögen für Immobilien werden von den Kapitalverwaltungsgesellschaften als „konventionelle“ Finanzprodukte gemäß Art. 6 (1) der Offenlegungs-VO klassifiziert.

Alternative Investments

Die Anlage in Private Equity und Private Debt erfolgt indirekt über Teilfondsmanager, die ihrerseits in Zielfonds investieren. Bei den Alternativen Investments werden Nachhaltigkeitsaspekte von den Managern der jeweiligen Mandate berücksichtigt. Alle Teilfondsmanager haben sich freiwillig zur Einhaltung der UN Principles for Responsible Investment oder der UN Sustainable Development Goals verpflichtet.

Die Investmentvermögen für Alternative Investments werden von den Kapitalverwaltungsgesellschaften als „konventionelle“ Finanzprodukte gemäß Art. 6 (1) der Offenlegungs-VO klassifiziert. 

Die Investmentvermögen des KVBW werden gemäß der Offenlegungs-VO von den Kapitalverwaltungsgesellschaften wie folgt klassifiziert:

Vehikel Asset-
klasse
Volumen Klassifizierung
gemäß Offen-
legungs-VO
Nachhaltigkeitsstrategie
(Master-)
Spezialfonds
Aktien und
Renten
6,1 Mrd. € konventionelles
Finanzprodukt
gemäß Artikel 6
Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW explizit vorgegeben. Quartärliche Negativliste von ISS Oekom auf Basis der Kriterien der UN Global Compact Richtlinie.
Immobilien
(-fonds)
Immobilien 3,35 Mrd. € konventionelles
Finanzprodukt
gemäß Artikel 6
Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW bislang nicht explizit vorgegeben. Berücksichtigung von Kriterien wie Energieeffizienz und nachhaltige Vermietung im Rahmen der Investitionsprozesses.
Alternative
Investments
Private
Equity,
Private Debt,
Infrastruktur
696 Mio. € konventionelles
Finanzprodukt
gemäß Artikel 6
Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW bislang nicht explizit vorgegeben. Teilfondsmanager haben sich zur Einhaltung der UN PRI oder der UN Sustainable Development Goals verpflichtet.
Renten-
direkt-
bestand
Renten 5,58 Mrd. € zur Klassifizierung
nicht geeignet
Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW explizit vorgegeben. Ausschluss von Emittenten auf Basis der Negativliste von ISS Oekom (Kriterien der UN Global Compact Richtlinie).

Angaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Die Vergütungspoltik für die Geschäftsführung und die Mitarbeiter erfolgt nach beamtenrechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen. Die Vergütungsstrukturen beinhalten keine variablen Komponenten, die an Kennzahlen des Kapitalanlageerfolg geknüpft sind, und begünstigen daher keine Risikobereitschaft zur Übernahme von Nachhaltigkeitsrisiken.