
Absicherung für den Krankheitsfall im Ausland
Beginnt auch für Sie bald die schönste Zeit des Jahres, in der Sie den Alltag hinter sich lassen, Neues entdecken und sich erholen können? Falls Sie eine Reise ins Ausland planen, vergessen Sie bitte nicht, sich vorab für einen eventuellen Krankheitsfall abzusichern.
Bei der Beihilfe können Sie selbstverständlich auch ausländische Rechnungsbelege (ggf. mit Übersetzung) einreichen, jedoch sind die Aufwendungen nicht uneingeschränkt beihilfefähig, insbesondere, wenn eine Behandlung im außereuropäischen Raum erfolgt.
Grundsätzlich sind Krankheitskosten, die während eines Auslandsaufenthaltes entstehen, nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie in Deutschland entstanden und beihilfefähig gewesen wären. Unter Umständen muss ein Kostenvergleich durchgeführt werden mit der Folge, dass Aufwendungen nicht in voller Höhe als beihilfefähig berücksichtigt werden können. Kosten für einen Krankenrücktransport, auch als Rettungsflug, vom Urlaubsort zum Wohnort werden von der Beihilfe generell nicht erstattet.
Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Krankenhausbehandlung usw. können zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, für sich und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen eine Auslandskrankversicherung abzuschließen.
Private Versicherungsunternehmen bieten entsprechende Tarife an, auch als Ergänzung zu einem schon bestehenden Vertrag. Spezielle Angebote gibt es auch bei Banken und Automobilclubs. Auch manche Kreditkartenverträge enthalten eine integrierte Auslandsreise-Krankenversicherung.
Falls Sie eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen mussten, reichen Sie bitte die Belege mit einem Beihilfeantrag oder per App ein. Bitte ergänzen Sie den Antrag ggf. um nachfolgende Unterlagen.
· Falls Sie eine ergänzende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben: Einen Nachweis über den Umfang des Versicherungsschutzes.
· Bei fremdsprachigen Dokumenten: Eine Übersetzung (diese kann auch von Ihnen selbst gefertigt sein).
· Falls der behandelten Person ein Unfall, eine Verletzung oder ein sonstiges schädigendes Ereignis zugestoßen sein sollte: Eine aussagekräftige Schilderung des Ereignisses (Unfallschilderung).
Weitere beihilferechtliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt "Aufwendungen im Ausland“.
Ob es für Ihren Urlaubsort Reisewarnungen oder sonstige Empfehlungen gibt, können Sie auf den Internetseiten des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenkrankheiten und des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit, ob auf Reisen oder zu Hause, angenehme Erlebnisse und nicht zuletzt: Gesundheit.