Telefonische Erreichbarkeit ab 2. Mai 2025 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Beihilfebescheid haben oder sich über Beihilfethemen informieren möchten, unterstützen wir Sie gerne. Sie finden ausführliche Vordrucke und Merkblätter auf unserer Homepage. Außerdem beantworten wir gerne Ihre schriftlichen und telefonischen Anfragen. Leider sehen wir uns veranlasst, unsere telefonische Erreichbarkeit ab 2. Mai 2025 auf den Vormittag zu begrenzen.
Sie erreichen uns dann telefonisch
montags bis freitags von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr.
Grund dafür ist die Einführung einer neuen Software für die digitale Bearbeitung und Archivierung von Dokumenten. Die technischen Neuerungen sind die Basis für weitere Schritte hin zur elektronischen Belegverarbeitung, mit der eine beschleunigte Bearbeitung der Beihilfeanträge angestrebt wird. In der Einführungsphase ist jedoch in der gesamten Abteilung mit einem umstellungsbedingten zusätzlichen Aufwand zu rechnen. Die Softwareeinführung erfolgt während des laufenden Dienstbetriebs.
Dabei werden umfassende technische Anpassungen erforderlich, die sich unmittelbar auf die Geschäftsprozesse der Sachbearbeitung auswirken werden. Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist mit der Umstellung ein hoher Arbeitsaufwand verbunden. Selbstverständlich werden Ihre Beihilfeanträge und sonstigen Anliegen weiterhin sorgfältig und so zügig wie möglich bearbeitet.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir deshalb vorübergehend nur vormittags telefonisch erreichbar sind. Die gewohnten ganztägigen Telefonsprechzeiten werden wir baldmöglichst wieder anbieten.