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Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage pauschale Beihilfe

Rechtgrundlage für die pauschale Beihilfe ist der Verweis in § 78a Landesbeamtengesetz (LBG).
Das Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe wurde am 21.12.2022 vom Landtag Baden-Württemberg
verabschiedet und ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.


Beihilferechtliche Vorschriften

Landesbeamtengesetz (Stand 01.01.2023)