Datenschutzinformation für Mieter des Kommunalen Versorgungsverbands (KVBW) nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

1. SCHUFA-Info

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW)
Direktor Frank Reimold

Hauptsitz Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 19
76131 Karlsruhe
Postfach 10 01 61
76231 Karlsruhe
Telefon: 0721 5985-0
Telefax: 0721 5985-444
E-Mail-Adresse: info@kvbw.de

Zweigstelle Stuttgart
Birkenwaldstraße 145
70191 Stuttgart
Postfach 10 27 43
70023 Stuttgart
Telefon: 0711 2583-0

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse datenschutz@kvbw.de oder postalisch über unsere Postanschrift.
Bitte kennzeichnen Sie den Umschlag im letzten Fall mit „Datenschutzbeauftragter“.

4. Art der erhobenen Daten und Verarbeitungszwecke

Zur Begründung des Mietverhältnisses verarbeitet der Vermieter die folgenden Daten des Mieters, insb.:

  • Vorname, Nachname, Geburtsname und Titel des bzw. der Mietinteressenten
  • Anschrift des/der Mietinteressenten beim Abschluss des Mietvertrags
  • E-Mail-Adresse(n) und/oder Telefonnummer(n)
  • Anzahl und Identität der im Haushalt lebenden Personen
  • Angaben zu Haustieren
  • Angaben zu Arbeitgeber, Beruf und Einkommen
  • Angaben zu laufenden Insolvenzverfahren
  • Daten aus SCHUFA-Auskunft

Diese Daten werden bei Abschluss des Mietvertrags zur Durchführung des Mietvertrags und zwecks Liegenschaftsverwaltung durch weitere Daten ergänzt:

  • Kontodaten
  • Miethöhe
  • Verbrauchsdaten und Betriebskosten gemäß BetrKVO und HeizKVO
  • Daten über den Eingang der Mietzahlungen und Betriebskosten
  • Informationen, ggf. von Dritten, zum Mieterverhalten bei der Nutzung des Mietobjekts,
    z. B. Vertragsverstöße, Beschwerden o. ä.
  • Sonstige Informationen, die der Mieter dem Vermieter oder seinen Dienstleistern
    (z. B. Hausverwaltung oder Handwerkern) mitteilt
  • Informationen über Untermietverhältnisse bzw. Gebrauchsüberlassung an Dritte

Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Eingangsbereich und/oder vor dem Mietobjekt Überwachungskameras zu installieren, falls besondere Umstände des Einzelfalles dies gebieten.
In diesem Fall informiert er die betroffenen Personen durch einen Aushang vor Ort.

5. Rechtsgrundlagen

Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Mietvertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, erforderlich.

Darüber hinaus erfolgt die Datenverarbeitung entweder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung i. S. d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO oder gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten, sofern nicht das Interesse des Mieters an der Unterlassung der Datenverarbeitung überwiegt.

6. Dauer der Datenspeicherung

Erfolgt die Datenerhebung lediglich zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, werden die Daten beim Nichtzustandekommen eines Mietvertrags unverzüglich gelöscht, wenn gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Nachweisfristen der Löschung nicht entgegenstehen. Sofern SCHUFA-Auskünfte eingeholt wurden, werden diesbezügliche Unterlagen zwölf Monate aufbewahrt, damit gegenüber der SCHUFA der Nachweis möglich ist, dass ein berechtigtes Interesse für die Abfrage bestanden hat.

Eine Aufbewahrung von Daten des Mietinteressenten kommt überdies in Betracht, wenn dieser die Speicherung seiner Daten zwecks weiterer Immobilienangebote ausdrücklich verlangt. In diesem Fall erfolgt die Löschung unverzüglich beim Widerruf durch den Mietinteressenten.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses werden die personenbezogenen Daten eines Mieters regelmäßig nach Ablauf der dreijährigen Regelverjährungsfrist des § 195 BGB gelöscht. Aufgrund rechtlicher Vorgaben wie z. B. steuer- oder handelsrechtlicher Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflichten kann es erforderlich sein, Daten über diesen Zeitraum hinaus zu speichern (vgl. §§ 147 AO, 64 GemHVO i. d. F. vom 11.12.2009, 34 GemKVO i. d. F. vom 26.08.1991). In diesem Fall ist die Speicherung durch Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO gedeckt.

7. Weitergabe von Daten an Dritte und Kategorien von Empfängern der Daten

Im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung werden personenbezogene Daten des Mieters gemäß dem Grundsatz der Datenminimierung lediglich im erforderlichen Umfang an Dritte übermittelt. Die Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Mietvertrags oder einer rechtlichen Pflicht erforderlich ist. Überdies werden Daten an Dritte übermittelt, wenn ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten die Weitergabe gebietet, sofern nicht das Interesse des Mieters an der Unterlassung der Datenübermittlung überwiegt.

Empfänger von Daten können sein:

  • Mitarbeiter von Unternehmen, die im Auftrag des Vermieters weisungsgebunden Daten verarbeiten (Ablesefirmen, Abrechnungsunternehmen)
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Handwerker, Dienstleister oder Sachverständige
  • Mitarbeiter der Gebäude- oder Haftpflichtversicherung
  • Mitarbeiter öffentlicher Stellen, z. B. Meldebehörden
  • Öffentliche Dritte, die Zahlungen des Mieters übernehmen
  • Andere Eigentümer oder WEG-Verwalter (bei WE-Gemeinschaft) oder Mieter
  • Inkassounternehmen oder Auskunfteien
  • Rechtsanwälte, Gerichte oder Gerichtsvollzieher
  • Makler oder potentielle Vertragspartner zwecks Verkauf der Immobilie
  • Makler oder Mietinteressenten zwecks Weitervermietung nach Kündigung des Mietvertrags

Eine Übermittlung von Daten in Drittländer erfolgt nicht.

8. Betroffenenrechte

Dem von der Datenverarbeitung betroffenen Mietinteressenten oder Mieter stehen nach der DSGVO die folgenden Rechte zu:

  • Widerruf einer erteilten Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO
  • Auskunftsrecht über die zu seiner Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung gemäß Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung gespeicherter Daten gemäß Art. 16 DSGVO und Anspruch auf eine entsprechende Mitteilung gemäß Art. 19 DSGVO
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO und Anspruch auf eine entsprechende Mitteilung gemäß Art. 19 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO und Anspruch auf eine entsprechende Mitteilung gemäß Art. 19 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO
  • Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO bei einer Datenverarbeitung aufgrund Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO; der Widerspruch ist bei dem o. g. Verantwortlichen einzulegen
  • Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO:

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Lautenschlagerstraße 20
    70173 Stuttgart
    Tel.: 0711/615541-0
    poststelle@lfdi.bwl.de

Hinweis:
Der Mietinteressent/der Mieter ist zu einer Bereitstellung seiner Daten nicht verpflichtet. Die Daten sind jedoch für den Abschluss des Mietvertrags bzw. die Durchführung des Mietverhältnisses  erforderlich.