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Mitgliederinfo zu den Umlagesätzen für das Haushaltsjahr 2024
Meldung vom
19. Dezember 2023
Mit der Mitgliederinfo vom 14. Dezember 2023 unterrichten wir aktuell über die Umlagesätze für das Haushaltsjahr 2024.
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Erklärvideo zum Dienstunfall
Meldung vom
07. Juli 2023
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) gewährt versorgungsberechtigten Beschäftigten des kommunalen und kirchlichen Dienstes in Baden-Württemberg beim Vorliegen eines Dienstunfalls Unfallfürsorgeleistungen. Leistungen können aber nur dann gewährt werden, wenn der jeweilige Unfall als Dienstunfall anerkannt wird. Die Anerkennung übernimmt der jeweilige Dienstherr in Abstimmung mit der KVBW Beamtenversorgung. Neben den Leistungen der Beamtenversorgungen können dann auch entstandene Behandlungskosten bei der KVBW Beihilfeabteilung eingereicht werden. Alles was Sie zu Ablauf und Anträgen rund um die Unfallfürsorge und den Dienstunfall wissen müssen, erklären wir Ihnen in unserem Erklärvideo "Was tun bei Dienstunfall?".
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Widersprüche bzw. Anträge auf amtsangemessene Alimentation
Meldung vom
09. Februar 2023
Mit der Anhebung der beamtenrechtlichen Bezüge durch das BVAnp-ÄG 2022, vgl. Information vom 21.11.2022, soll in Baden-Württemberg die amtsangemessene Alimentation im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet sein.
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Geschäftsberichte 2021
Meldung vom
02. Februar 2023
Mit unseren zwei Geschäftsberichten informieren wir Sie über die Entwicklung des Geschäftsjahrs 2021 – sowohl für den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) als auch für die Zusatzversorgungskasse (KVBW Zusatzversorgung).
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Umsetzung der Ämteranhebungen beim KVBW aufgrund des BVAnp-ÄG 2022
Meldung vom
21. November 2022
Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sieht unter anderem im Besoldungsbereich eine Anhebung der Eingangsämter des gehobenen technischen sowie nichttechnischen Dienstes um eine Besoldungsgruppe vor, sowie die Anhebung der derzeitigen Eingangsämter des ehemaligen einfachen Dienstes nach Besoldungsgruppe A 7, bzw. des mittleren Dienstes nach Besoldungsgruppe A 8.
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