Vordrucke Beihilfe
Baden-Württemberg
Die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg wurde zum 1. Januar 2026 zur besseren Verständlichkeit und Verfahrensvereinfachung neu gefasst.
Für Aufwendungen ab dem 01.01.2026 verwenden Sie bitte die "Vordrucke ab 01.01.2026" (maßgeblich ist das Behandlungs- oder Kaufdatum).
Für frühere Aufwendungen nutzen Sie die "Vordrucke bis 31.12.2025".
Falls Sie nach den Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung beihilfeberechtigt sind, verwenden Sie bitte die gesonderten Vordrucke für das Beihilferecht des Bundes.

