Startseite >> Beihilfe >> Dienstunfall >> Rechtsgrundlagen Dienstunfall

Rechtsgrundlagen Dienstunfall

Die Unfallfürsorge ist Teil der beamtenrechtlichen Versorgung. Rechtsgrundlagen sind die §§ 44 bis 63 und 75 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg (LBeamtVG).

Für Beschäftigte, die unter das Bundesrecht fallen, gelten die bundesrechtlichen Vorschriften entsprechend.