Rechtsgrundlagen Dienstunfall
Die Unfallfürsorge ist Teil der beamtenrechtlichen Versorgung. Rechtsgrundlagen sind die §§ 44 bis 63 und 75 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg (LBeamtVG).
Für Beschäftigte, die unter das Bundesrecht fallen, gelten die bundesrechtlichen Vorschriften entsprechend.
