Information zum Tarifabschluss für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)


Der im April 2025 erzielte Tarifabschluss von Bund und Kommunen hat keine Auswirkungen auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen im Land Baden-Württemberg.

Die Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) werden im Spätjahr beginnen.

Erst nach Vorliegen dieses Tarifergebnisses entscheidet der Gesetzgeber des Landes Baden-Württemberg über dessen Übertragung auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Baden-Württemberg.