Startseite >> Glossar >> Glossar Zusatzversorgung >> Glossar Zusatzversorgung "Z"

Glossar Zusatzversorgung

A    B    C    D    E    F    G    H      J    K    L    M    N    O    P    Q    R    S    T    U    V    W    XY    Z

Zusatzbeitrag

Zusatzbeitrag_noshow

Zum schrittweisen Aufbau eines Kapitalstocks im Abrechnungsverband I wurde 2008 ein Zusatzbeitrag eingeführt. Dieser beträgt seit 01.01.2025 0,65 % der zv-pflichtigen Entgelte. Er ist steuer- und sozialabgabenfrei.

ZVKRente

ZVKRente_noshow

ZVKRente ist der Produktname für die Pflichtversicherung der KVBW Zusatzversorgung.

zv-pflichtiges Entgelt

zv-pflichtiges_Entgelt_noshow

Für die Ermittlung der Versorgungspunkte melden Mitglieder die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte ihrer Beschäftigten an die KVBW Zusatzversorgung. In § 62 der Satzung ist definiert, welche Entgeltbestandteile zusatzversorgungspflichtig sind.