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Glossar Zusatzversorgung

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Eheversorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenanrechten zwischen Ehegatten im Falle einer Scheidung. Hierzu werden die in der Ehezeit erworbenen (Renten-)Anrechte festgestellt und zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Über die Höhe entscheidet das Familiengericht.

Elternzeit

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Als Elternzeit wird in Deutschland ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Auf diese Freistellung haben abhängig beschäftigte (d. h. nicht selbständige) Eltern einen Rechtsanspruch. Als soziale Komponente erhalten Versicherte bei der KVBW Zusatzversorgung für jeden Monat der Elternzeit Versorgungspunkte auf der Basis eines Entgelts von 500 € und zwar für jedes Kind für das Anspruch auf Elternzeit besteht. Voraussetzung ist, dass in diesem Zeitraum im gleichen Beschäftigungsverhältnis kein Entgelt bezogen wird.

Erwerbsminderung

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In der ZVKRente und der ZVKPlusRente - Tarif 2011 und Tarif 2017 - ist das Risiko der Erwerbsminderung (nicht Berufsunfähigkeit!) mitversichert. Tritt bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenfall der Erwerbsminderung (Teil- oder Vollerwerbsminderung) ein, so besteht auch bei der KVBW Zusatzversorgung ein Anspruch auf eine entsprechende Leistung.