ZVKPlusRente (Freiwillige Versicherung)

Die KVBW Zusatzversorgung bot den Beschäftigten ihrer Mitglieder bislang die Option, ihre Betriebsrentenanwartschaft über eine Freiwillige Versicherung (ZVKPlusRente) aufzustocken. 

Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen wurde die Freiwillige Versicherung neu ausgerichtet. Der Tarif 2017 wird zum 01.07.2026 geschlossen. Ab sofort besteht keine Möglichkeit mehr, einen neuen Vertrag in der ZVKPlusRente zu begründen. Für alle bereits bestehenden Verträge ergeben sich diesbezüglich keine Auswirkungen. Die Weiterbesparung unter den bisherigen Konditionen (Zahlung von Beiträgen nach Maßgabe der jeweils geltenden AVB) ist weiterhin möglich.

Häufig gestellte Fragen

Warum werden keine Verträge mehr für die ZVKPlusRente angeboten?

Die Entscheidung zur Schließung des Tarifs beruht auf einer strategischen Neubewertung unter Berücksichtigung von Markt- und Rahmenbedingungen.

Was passiert mit meinem bestehenden Vertrag?

Ihr bestehender Vertrag bleibt unverändert bestehen und wird weiterhin wie gewohnt betreut.

Muss ich als Bestandskundin oder Bestandskunde etwas tun?

Nein. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

Bietet die KVBW Zusatzversorgung Alternativen zur ZVKPlusRente an?

Nein. Zum aktuellen Zeitpunkt werden keine Alternativen zur ZVKPlusRente angeboten. 

Ist es möglich, meine Beiträge zu ändern oder die Zahlungen auszusetzen?

Ja, Anpassungen sind weiterhin möglich, hängen jedoch von Ihrem Tarif ab:

  • Beitragsänderung: Im Tarif 2017 können Sie die Höhe Ihrer Zahlungen jederzeit über Ihren Arbeitgeber anpassen. Für die Tarife 2011 und 2002 ist eine Änderung der Beitragshöhe hingegen nicht möglich. Eine separate Mitteilung an uns ist in keinem Fall erforderlich.
  • Zahlungen aussetzen: Das Aussetzen der Zahlungen und die damit verbundene Ruhendstellung der Versicherung ist in allen Tarifen möglich.

Kann ich nach der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses meine ZVKPlusRente fortführen?

Grundsätzlich ist eine Fortführung sowohl bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, als auch bei einem Arbeitgeberwechsel möglich.