ZVKPlusRente (Freiwillige Versicherung)
Die KVBW Zusatzversorgung bot den Beschäftigten ihrer Mitglieder bislang die Option, ihre Betriebsrentenanwartschaft über eine Freiwillige Versicherung (ZVKPlusRente) aufzustocken.
Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen wurde die Freiwillige Versicherung neu ausgerichtet und der Tarif 2017 geschlossen. Seit dem 01.07.2026 besteht keine Möglichkeit mehr, einen neuen Vertrag in der ZVKPlusRente zu begründen. Für alle bereits bestehenden Verträge ergeben sich aufgrund der Tarifschließung keine Auswirkungen. Die Weiterbesparung unter den bisherigen Konditionen (Zahlung von Beiträgen nach Maßgabe der jeweils geltenden AVB) ist weiterhin möglich.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Auswirkungen des „Altersvorsorgereformgesetzes“ ab 1. Januar 2027 auf Bestandsverträge der Freiwilligen Versicherung mit Riester-Förderung weiter unten auf dieser Seite.
