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Rechtsgrundlagen Beihilfe (Baden-Württemberg)

Rechtsgrundlagen für die Beihilfegewährung sind die entsprechenden Verweisungen im Beamtenrecht oder arbeitsvertragliche Regelungen zusammen mit der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg.

Für die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung entstandenen Aufwendungen sind grundsätzlich die bisher geltenden Vorschriften anzuwenden.

1. Beihilferechtliche Vorschriften

2. Gebührenrechtliche Vorschriften

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Leistungsübersicht für heilpraktische Leistungen ab 01.01.2026 siehe Anlage 1 zu § 15 BVO