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Arzt berät Patientin

Änderung der Steuerklasse bei Hinterbliebenenversorgung Meldung vom 13. Oktober 2026


Wir erinnern daran: Für das Sterbejahr und das darauf folgende Kalenderjahr ist die Steuerklasse III für Verheiratete maßgeblich. Erst danach wird die Steuerklasse durch das zuständige Finanzamt auf die Steuerklasse I (verwitwete Personen) umgestellt