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Informationen zum Tarifabschluss für den TV-L Meldung vom 11. März 2026


Der im Februar 2026 erzielte Tarifabschluss der Tarifparteien des öffentlichen Dienstes soll zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Der Gesetzgeber des Landes Baden-Württemberg erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf. Das Finanzministerium strebt an, dass eine vorgriffsweise Auszahlung möglichst vor der Sommerpause erfolgen kann.