Riesterrente

Die verschiedenen Möglichkeiten einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge der Beamten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des KVBW. Die sogenannte Riesterrente wird hier erwähnt, weil sie für Beamte eigens im Zusammenhang mit der Absenkung des beamtenrechtlichen Versorgungsniveaus (Versorgungsänderungsgesetz 2001) eingeführt wurde. Sie soll den Beamten ermöglichen, das inzwischen niedrigere Versorgungsniveau mit staatlicher Förderung privat aufzustocken. Seit dem Jahr 2008 gilt dies auch für Empfänger einer beamtenrechtlichen Versorgung wegen Dienstunfähigkeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres.
 
Der KVBW kann - im Gegensatz zu seiner Zusatzversorgungskasse für die dort Versicherten - den Beamten/Ruhestandsbeamten aus rechtlichen Gründen kein eigenes Produkt zum Aufbau einer ergänzenden, staatlich geförderten Altersvorsorge anbieten. Eine Beratung zu den am Markt befindlichen Produkten bzw. zu einer bestimmten Anlageform kann nicht erfolgen.
 
Informationen zur Riesterrente erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
 
Die steuerliche Förderung/Gewährung der Zulage setzt voraus, dass Ihre Bezügedaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen gemeldet und dort verarbeitet werden. Dies ist erst möglich, wenn Sie der Bezügestelle Ihre Zulagenummer mitgeteilt und sich mit der Übermittlung und Verarbeitung der Daten einverstanden erklärt haben. Bezügestelle ist für Beamte im Dienst der Dienstherr (der Kommunale Personalservice des KVBW nur, wenn die Bezügeabrechnung übertragen wurde). Für Ruhestandsbeamte ist der KVBW Bezügestelle.
 
Den Vordruck für die Mitteilung der Zulagenummer und für Ihre Einwilligung finden Sie hier: Erklärung zur privaten Altersvorsorge (666 KB).

Häufig gestellte Fragen

Können Beamte/Ruhestandsbeamte "riestern"?

Beamte: Ja

Ruhestandsbeamte: Ja, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden.

Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde das beamtenrechtliche Versorgungsniveau über einen Zeitraum von 10 Jahren stufenweise abgesenkt. Der Höchstruhegehaltssatz wurde von 75 % auf 71,75 % verringert, der individuelle Ruhegehaltssatz dementsprechend. Mit Blick darauf hat der Gesetzgeber Beamte im Dienst und vergleichbare Beschäftigte ab dem Jahr 2002 in die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge (Riesterrente) einbezogen. Unmittelbar förderberechtigt sind seit dem Jahr 2008 auch Personen, die eine beamtenrechtliche Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen, bis zur Vollendung ihres 67. Lebensjahres.