Regelmäßige Versorgungsauskunft für Beamte auf Lebenszeit

Oma und Enkelin spielen

Ab dem Jahr 2017 erhalten Beamte auf Lebenszeit in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren eine Auskunft über die Höhe ihrer Versorgungsbezüge auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage.

Der Versand der Auskünfte durch den KVBW erfolgt Ende Januar 2017.

Bereits im Oktober 2013 hatten wir eine Auskunft für alle Laufbahnbeamten auf der Basis unserer Datenbestände erstellt und versandt. Dadurch konnten in vielen Fällen die Werdegänge frühzeitig unmittelbar mit den Beamten geklärt werden.

Wie im Jahr 2013 enthält auch die jetzige Auskunft zwei Berechnungen:

  • Eine Berechnung wegen Dienstunfähigkeit zum 01.04.2017 und
  • eine Berechnung zum Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

Enthalten sind erstmalig

  • ggf. Zuschläge wegen Kindererziehung sowie
  • ggf. ein Kürzungsbetrag aufgrund eines durchgeführten Eheversorgungsausgleichs.

Die Auskunft basiert auf dem uns bekannten beruflichen Werdegang. Eventuell fehlende Nachweise werden mit der Auskunft angefordert und nach Zugang bei der nächsten Regelauskunft berücksichtigt.

Die bei uns eingehenden Unterlagen werden schnellstmöglich abgearbeitet. Wir bitten daher um Verständnis, dass weitere Auskünfte grundsätzlich nicht erteilt werden können.