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Officers

Im Zusammenhang mit der Versorgungsgewährung informiert der KVBW auch bereits vorab zu allen Fragen rund um die Pension. Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf unseren Merkblättern.
 
Regelmäßige Auskünfte
Seit 2017 erhalten alle Beamte auf Lebenszeit, die die Wartezeit erfüllt haben, in regelmäßigem Abstand von fünf Jahren eine Auskunft über die Höhe ihrer Versorgungsbezüge auf der Grundlage der jeweils zum Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungsauskunft aktuellen Rechtslage.
 
Informiert wird über die Höhe der voraussichtlichen Versorgungsanwartschaft bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (i. d. R. das 67. Lebensjahr) sowie bei angenommener Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, letztmals am 27.01.2017.
 
Die Auskunft stellt keine verbindliche Zusage über die Höhe der späteren Versorgungsbezüge dar, sie steht unter dem Vorbehalt künftiger Sach- und Rechtsänderungen. Der Beamte ist verpflichtet, bei der Erstellung der Versorgungsauskunft mitzuwirken. Dabei sind insbesondere die Daten des in der Versorgungsauskunft aufgenommenen beruflichen Werdegangs auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken im Werdegang unverzüglich gegenüber der für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständigen Stelle zu melden.
 
Für Beamte auf Zeit ist keine gesetzliche Regelauskunft vorgesehen. Hier steht im Allgemeinen die Versorgungssituation zum Ablauf der jeweiligen Amtszeit im Vordergrund. Aufgrund der Besonderheiten empfehlen wir, gegen Ende der laufenden Amtszeit eine Versorgungsauskunft einzuholen.
 
Individualauskünfte bei besonderem Interesse
Individualauskünfte verursachen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, den wir im Hinblick auf die regelmäßigen Versorgungsauskünfte gerne minimieren möchten.
 
Über Ihre Versorgungsanwartschaften auch zu alternativen Zeitpunkten und verschiedenen Konstellationen können Sie sich jederzeit über unseren Versorgungsrechner informieren. Probieren Sie es einfach aus; verwenden Sie hierzu die Daten der letzten regelmäßigen Versorgungsauskunft.
 
Bei Darlegung eines besonderen Interesses, z. B. unmittelbar bevorstehende Dienstunfähigkeit erteilen wir Ihnen gerne auch eine schriftliche Auskunft. Bei Beamten auf Zeit unterstellen wir generell ein besonderes Interesse im Hinblick auf die mit einer bevorstehenden Wiederwahl zusammenhängenden Ungewissheit der weiteren Zukunft.