Kürzungsvorschriften

Anrechnung von Einkommen

Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen wird auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Der unschädliche Hinzuverdienst ist von individuellen Merkmalen abhängig und muss deshalb im jeweiligen Einzelfall festgestellt werden. Es empfiehlt sich, vor Aufnahme einer Tätigkeit Kontakt mit uns aufzunehmen. Weitere Informationen zur Anrechnung von Einkommen finden Sie in unserem Merkblatt Einkommensanrechnung (96 KB).

Anrechnung von Renten

Besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Versorgungsbezüge und Rente(n), sind die Versorgungsbezüge nur innerhalb einer bestimmten Höchstgrenze zu zahlen. Weitere Informationen zur Anrechnung von Renten finden Sie in unserem Merkblatt Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (157 KB).

Mehrere Versorgungsansprüche

Besteht gleichzeitig ein Anspruch auf mehrere Versorgungsbezüge, ist regelmäßig der zuerst erworbene Versorgungsbezug nur innerhalb einer bestimmten Höchstgrenze zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (157 KB).

Kürzung der Versorgung nach einem Versorgungsausgleich

Werden durch ein Urteil Versorgungsanwartschaften des Beamten auf den Ehegatten übertragen, wird die Anwartschaft aufgeteilt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung (105 KB).